Hausaufgabenordnung
der Staatlichen Grundschule Stadtilm

Schulordnung Auszug aus § 57 Hausaufgaben

Um Unterrichtsinhalte zu vertiefen und Kompetenzen selbstständig zu entwickeln, werden Hausaufgaben gestellt, die dem Prinzip der individuellen Förderung entsprechen.

Diese sollen von einem Schüler der Grundschule mit durchschnitt- lichem Leistungsvermögen in etwa 30 Minuten bearbeitet werden können.

An unserer Schule

  • werden regelmäßig Hausaufgaben erteilt, Ausnahmen bilden:
  • die hortoffenen Tage Mittwoch und Freitag (außer langfristige Hausauf-gaben über 2 bis mehr Unterrichtstage)
  • Ferien und Feiertage
  • individuelle Absprachen bei geringem Unterrichtsumfang mittwochs oder freitags, Nachmittagsveranstaltungen, Projekttagen
  • bei hohem Krankenstand der Erzieher werden nach Absprache wenig bis keine Hausaufgaben erteilt
  • tragen Schüler die gestellten Hausaufgaben eigenverantwortlich in ihr vorgetragenes Hausaufgabenheft ein.
  • fertigen Schüler, die den Hort besuchen, ihre Hausaufgaben im Hort an.
  • in den Klassen1 und 2 in einer halben Stunde
  • in Klasse 3 bis 4 in einer dreiviertel Stunde
  • Die ErzieherInnen achten auf Arbeitsruhe, eine sinnvollen Zeiteinteilung (Halbzeit)und schreiben Bemerkungen unter die Hausaufgaben, wo es notwenig ist (m.H., abgebrochen, Hausaufgabenanfertigung verwei-gert, …).
  • Hat ein/e SchülerIn die Hausaufgaben trotz intensiven Arbeitens in der vorgegebenen Zeit nicht geschafft, sind diese nicht zu Hause nachzu- arbeiten.
  • Hat sich ein/e SchülerIn verweigert, ist er/sie verpflichet, die Aufgaben zu Hause zu erledigen.
  • Auf Wunsch der Eltern können die Hausaufgaben auch zu Hause erle- digt werden.
  • Wenn die Hausaufgaben aus Gründen mangelnden Verständnisses des überwiegenden Teiles der Gruppe nicht angefertigt werden können, werden die Hefte einbehalten und der/m Klassenlehrer/in mit entspre- chender Info zugestellt.
  • Für SchülerInnen die 6 Unterrichtsstunden haben, bekommen eine Pau- se bis 14 Uhr, gehen dann zum Vesper und beginnen 14.15 Uhr mit den Hausaufgaben.
  • Benimmt sich ein Kind nicht regelkonform und stört massiv die Arbeitsru- he, wird er für den Tag von der Hausaufgabenbetreuung ausgeschlos- sen. Die Eltern werden informiert, dass die HA zu Hause erledigt werden müssen.
  • Für eine ab dreimal in Folge nicht erbrachte Leistung in Form einer Hausaufgabe in einem Fach kann die Note 6 erteilt werden. Die Sorge- berechtigten sind über das Fehlen der HA in Kenntnis zu setzen

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Sepember 2016